Ein Kommentar von Christian Waldrich
Ja, es waren Bilder, die in ihrer Intensität an die Auseinandersetzungen im Stuttgarter Schlossgarten um die Baumaßnahmen zu S21 erinnerten.
Aber es waren nicht nur die Bilder einer entfesselten Polizei, die am 26.06.2021 schwer bewaffnet gegen demonstrierende Bürgerinnen und Bürger, nicht etwa nur „linke Spinner“, wie Landesregierung und Polizeiführung so oft zu suggerieren versuchen, vorgingen.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet sogar davon, dass ein Reporter der Deutschen von der Polizei attackiert und geschlagen wurde als er über den Einsatz gegen die Demonstration berichten wollte.
Unheilvolle Ähnlichkeiten zeichneten sich auch bei einem Blick auf die Verursacher dieses tragischen Samstags ab.
Da blicken wir auf eine Landesregierung, die buchstäblich mit Gewalt ein Gesetz durchdrücken will, dass die Versammlungs- und Demonstrationsrechte der Bürgerinnen und Bürger faktisch massiv einschränken soll.
So sollen neben dem Anmelder der Demonstration auch Ordnungskräfte namentlich benannt und ggf. analog dem Anmelder für Fehlverhalten (auch Anderer) geradestehen)
Viel wichtiger ist aber das Verbot bzw. die Kriminalisierung eines uniformen Auftretens. Bei dem martialischen Auftreten rechter Gruppierungen zum Zwecke der Einschüchterung mag das einsichtig sein.
Uniformes Auftreten könnte laut dem Gesetzentwurf aber auch das Tragen von weißen Schutzanzügen, wie bei Klimademonstrationen häufig zu beobachten, das Tragen von Vereinstrikots oder einheitlicher Berufskleidung sein.
Eine Demonstration von Pflegekräften in weißer Arbeitskleidung könnte so in Nordrhein-Westfalen schnell zu einem kriminellen Akt werden.
Innenminister Reul entgegnet den Kritikern des Gesetzes im WDR: “ „Ich glaube viele von denen, die es kritisieren, haben es nicht gelesen.“
Dabei scheinen Reul und Laschet vor allem ihre Interpretation des schwammig formulierten Gesetzes vor Augen zu haben.
Weite Teile der Bevölkerung haben aber erlebt, wie die Landesregierung mit unklaren Formulierungen oder unkonkreten Erklärungen umgeht.
Da werden die Brandschutzvorschriften kurzerhand dazu genutzt, den Hambacher Forst zu räumen. Illegal, aber die Landesregierung lässt nachträglich die Akten schwärzen um die betroffenen Beamten zu schützen. (1)
Da lässt die Landesregierung mit einer „Lex Laschet“ den Braunkohletagbau bis zur Grenze Holzweiler gesetzlich als unverzichtbar deklarieren, damit die Bewohner und Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden keine Chance mehr vor Gerichten haben, die in der Vergangenheit mehr und mehr die Zulässigkeit von Enteignungen hinterfragt haben.
Weil eine Ministerin von Armin Laschet ihren Fernseher nicht richtig bedienen kann, beschuldigt die Regierung Tierschützer und Aktivisten. Wie ein Verschwörungstheoretiker, der an die flache Erde glaubt, verteidigt Ministerpräsident Laschet entgegen aller Erkenntnis der Ermittlungsbehörden den Hackerverdacht bis zuletzt nach dem Motto: Könnte doch sein!?!
Wen wundert es da, dass Vereine, Verbände und Bürgerinnen und Bürger der Landesregierung nicht glauben, wenn sie abwiegelt und verspricht, man werde schon die schwammigen Gesetze richtig interpretieren?
Zumindest die FDP scheint mittlerweile zurückzurudern und fordert eine Überarbeitung der Vorlage.
Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode zeichnet sich deutlich ein Vertrauensverlust in die Arbeit der Landesregierung ab.
Ministerpräsident Laschet will sich rechtzeitig nach Berlin absetzen.
Gibt es in Berlin eigentlich einen Schlossgarten?
Informative Links dazu:
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/abschlussbericht-schulze-foecking100.html