Am 23. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat nach monatelangem Ringen um die gute Definition von Grund- und Freiheitsrechten das Grundgesetz.
In ihm sind, neben weiterer wichtiger Regelungen die Rechte festgeschrieben, die uns Bürger vor unrechtmäßigen Eingriffen des Staats und seiner Organe schützen.
Unter dem Eindruck der vorhergehenden Zeit des Unrechts gelang so ein Gesetzeswerk, dass nicht jedem gefiel aber allen gerecht wurde.
In Zeiten, in denen auch in der Bundesrepublik Deutschland immer wieder über die Einschränkung dieser Rechte diskutiert wird (Online-Durchsuchung, Vorrats-Datenspeicherung, Verschärfung von Polizeigesetzen (NRW, Bayern)) ist ein Tag, der uns den Umfang und Ausgestaltung fundamentaler Bürger- und Menschenrechte in das Gedächtnis ruft besonders wichtig.
Informationen zum Grundgesetz, kompakt zusammengefasst finden sich z.B. in diesem Wikipedia-Artikel.
Eine Ausgabe des Grundgesetzes erhalten Sie kostenlos bei der Bundeszentrale für politische Bildung.
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