Die vorliegende Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für
Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Titz und die dazu gehörende Hausordnung sehen unter anderen, zumindest zwischen-menschlich recht fraglichen Regelungen das vollständige Verbot der Tierhaltung bis hin zu einer Regelung der Wegnahme des Tieres vor.
Wir GRÜNE sehen dass sowohl unter rechtlichen als auch menschlichen Aspekten kritisch.
Eigentum, und darunter fallen Tiere dem Gesetz nach, ist ein hohes Gut. Die Wegnahme, also Zwangsenteignung und Zueignung an Dritte (Tierheim) kann nur unter hohen Hürden geschehen. Die Satzung einer Kommune gehört da sicher nicht dazu.
Es wäre zu verstehen, dass ein Mensch, der sich in einer solchen Notlage befindet sich in dieser Zeit kein Tier anschafft. Aber was ist mit Tieren, die schon lange in der Obhut des Betroffenen sind?
Wir halten es für absolut un-menschlich, einen Tierhalter in dieser Notsituation von seinem geliebten Tier, das oft genug bei einsamen Menschen nahezu einen Sozial-Partner-Ersatz darstellt, zu trennen und fordern, für derartige Situationen eine angemessene Regelung.